Abfallhof

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Stadtbildpflege
Tel. +49 5731 139159

Straßenreinigung

Um einen reibungslosen Ablauf der Straßenreinigung mit einem vertretbaren Aufwand zu gewährleisten, sind die Reinigungspflichten zwischen den Stadtwerken und den Grundstückseigentümern aufgeteilt und in der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt worden.

Die Stadtwerke sind für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb geschlossener Ortslagen zuständig, sofern die Reinigung nicht den entsprechenden Grundstückseigentümern übertragen ist. Von uns werden im Wesentlichen Fahrbahnen, öffentliche Plätze, Radwege und Fußgängerzonen nach einem festgelegtem Tourenplan gereinigt.
Insgesamt sind das fast 180 km, die wöchentlich, im Innenstadtbereich auch häufiger gekehrt werden.

Gebühren für die Straßenreinigung (Sommerdienst)

Die Benutzungsgebühr Straßenreinigung (Sommerdienst) je Frontmeter beträgt jährlich:

Für Fußgängerzonen: 4,09 €
Für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 2,34 €
Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs: 2,10 €
Für Straßen des überörtlichen Verkehrs: 1,87 €

 

Aufgaben der Anlieger

Die Sauberhaltung der an die Grundstücke angrenzenden Gehwege und der gemeinsamen Geh- und Radwege ist den Grundstückseigentümern übertragen. Die Reinigung hat bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu erfolgen. Kehricht, sonstiger Unrat, Wildkrautbewuchs und auch Laub sind von diesen Flächen genauso zu beseitigen, als wären sie auf dem eigenen Grundstück angefallen. In Anliegerstraßen ist auch die Fahrbahn von den Grundstückseigentümern zu reinigen.

Wenn Sie sich für die genauen Regelungen interessieren, können Sie sich auf der rechten Seite in der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung oder im Flyer Straßenreinigung informieren.