Kläranlage Luftbild

Ansprechpartner

Geschäftsbereich Abwasser
Tel. +49 5731 139132

Kleinkläranlage

Für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, muss, wenn die Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstücksbesitzer übertragen wird, eine Kleinkläranlage errichtet werden.

Es ist hierfür ein Antrag zum Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage der Unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke vorzulegen.

Den Antrag zur „Wasserrechtlichen Erlaubnis“ finden Sie in der rechten Spalte.