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Geschäftsbereich Abwasser
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Grundstücksentwässerung

Aufbau einer Grundstücksentwässerungsanlage:

Das auf dem Grundstück anfallende, häusliche Abwasser wird getrennt als Schmutzwasser und Niederschlagswasser über Grundleitungen abgeleitet.

  • Mit Schmutzwasser wird das Abwasser bezeichnet, das aus den sanitären Anlagen (Toiletten, Dusche, Waschbecken, etc.) abgeleitet wird.
  • Unter Niederschlagswasser wird das Wasser verstanden, das bei Regenfällen anfällt. Gelangt dieses Wasser auf befestigte Flächen (Dächer, Hofbefestigung, etc.) wird es kontrolliert als Abwasser abgeleitet.
  • Jede Entwässerungsleitung ist spätestens am Übergabepunkt an die städt. Hausanschlussleitung mit einem geeigneten Prüfschacht (vgl.§ 15, Abs.4 der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Oeynhausen) zu versehen.
    Die Grundstücksentwässerungsanlage ist gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu sind Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein
    anerkannten Regeln der Technik einzubauen.
    Die Rückstauebene ist die Straßenkrone bzw. Geländeoberkante im Anschlusspunkt des Anschlusskanals an die Kanalisation (vgl. Entwässerungssatzung § 15, (3))

Für den Anschluss des Grundstückes an die städtische Kanalisation ist ein Entwässerungsantrag bei den Stadtwerken Bad Oeynhausen zu stellen.

Das Schmutz- und Niederschlagswasser werden in der Straße entweder

  • in einer Kanalleitung gemeinsam in dem Mischwasserkanal gesammelt,
  • in zwei getrennten Kanälen, in dem Schmutz- und Regenwasserkanal, abgeleitet.

In einigen Fällen wird nur das Schmutzwasser in einem Schmutzwasserkanal abgeführt. Das Niederschlagswasser wird in diesen Gebieten entweder auf dem Grundstück versickert, in ein Gewässer oder in den Wegeseitengraben der Straße abgeleitet.