Kläranlage Luftbild

Dichtheitsprüfung

Der Eigentümer eines Grundstückes hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Schmutz – und Mischwasserleitungen seines Grundstückes nach Errichtung oder wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser des Landes Nordrhein Westfalen ist die Dichtheitsbescheinigung mit Protokollen, Lageplan bzw. Befahrungsvideo, Haltungs-/Schachtberichten bei den Stadtwerden einzureichen.

Auf einen Blick:

Was ist prüfpflichtig? Wann muss die Bescheinigung vorliegen? Wie muss geprüft werden?
neue, erweiterte oder sanierte Abwasseranlagen noch vor Inbetriebnahme DIN 1610
bestehende Abwasseranlagen nach gesonderter Aufforderung der Stadtwerke DIN 1986 T 30