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Laubfegen gibt Sicherheit

(vom 21.10.2015)

„Herbstzeit - Laubzeit“ sind Begriffe, die sehr eng miteinander verbunden sind. Ebenso eng verbunden sind damit die besonderen Gefahren, die vom Laub und von Bucheckern, Eicheln und anderen Baumfrüchten ausgehen und die Gehwege in dieser Jahreszeit bedecken. So schön das bunt schillernde Laub auch aussieht, birgt es doch Gefahren. Insbesondere bei feuchtem Grund rutscht man schnell aus.

Verantwortungsbewusste Grundstückseigentümer entfernen deshalb derzeit häufiger als sonst das Laub vor ihren Grundstücken. So ist gewährleistet, dass diese Gehwege vor allem von älteren und gehbehinderten Menschen gefahrlos benutzt werden können.
Die Stadtwerke Bad Oeynhausen sind grundsätzlich für die Reinigung der Straßen und Radwege gemäß der geltenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung verantwortlich, nicht jedoch für die Gehwege vor Privatgrundstücken sowie für Erschließungsstraßen, in denen die Reinigungspflicht auf die Grundstücksanlieger übertragen worden ist. 

Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie als Anlieger zuständig sind, finden Sie die Informationen im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung unter www.stadtwerke-badoeynhausen.de unter dem Navigationspunkt Service/Satzungen. Der konkrete Pflichtenumfang ergibt sich aus der Reinigungsklasse der Straße und den Regelungen der o.g. Satzung. Der Flyer „Wegweiser Straßenreinigung“ mit den wichtigsten Informationen steht unter dem Navigationspunkt Straßen/Grünflächen zur Verfügung. 

Gehwege vor den Grundstücken sind grundsätzlich vom Anlieger zu reinigen. Eine akzeptable Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich die Kehrung und Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf die Straße fallen – unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.), ob sie von Tieren (z. B. Hundekot) verursacht wurden oder einfach durch die Natur bedingt sind.

Deshalb sollten Sie auch Unkraut, Gras, Wildkräuter, Algen und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläche entfernen. Die Reinigungshäufigkeit (einmal pro Woche) ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis. Laub muss umgehend beseitigt werden, wenn es z. B. wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder Radfahrer zu Fall kommen könnten.

Die Stadtwerke reinigen mit modernsten Kehrmaschinen die Fahrbahnen, Rad- und Wanderwege nach einem festgelegten Tourenplan. Die Straßen werden gemäß dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mindestens 40 mal pro Jahr gereinigt.

Jeden Tag sind zwei Großkehrmaschinen und zwei Kleinkehrmaschinen im Stadtgebiet im Einsatz. Ab dem 26.10.2015 erhöhen die Stadtwerke die Fahrzeiten der Kehrmaschinen – wie auch schon im vergangenen Jahr - um insgesamt 40 Wochenstunden, um noch effektiver und schneller die Straßen und öffentlichen Plätze vom Laub zu befreien.

Für die Abgabe von Laub und anderen Grünabfällen steht der Recyclinghof der Stadtwerke, Ruschpohlkamp 3, 32547 Bad Oeynhausen, während der Öffnungszeiten (Mo.- Fr. 8.00 – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 – 14.00 Uhr) zur Verfügung. Die Gebühren finden Sie unter dem Navigationspunkt Abfall / Recyclinghof.

 

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