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Änderung der Annahmegebühren auf dem Recyclinghof

(vom 24.06.2014)
Durch rechtliche Vorgaben des Eichamtes Bielefeld müssen die Stadtwerke eine Anpassung des Gebührensystems auf dem Recyclinghof vornehmen. Die Ziele bei der Festlegung der neuen Annahmegebühren sind, kundenfreundlich eine hohe Transparenz und weitest gehende Gleichbehandlung aller Anlieferer zu schaffen.

Ab dem 01.07.2014 dürfen Abfallanlieferungen mit Nettogewichten unterhalb 200 kg nicht mehr gewogen und abgerechnet werden.

Neu vorgesehen sind daher zwei Pauschalen bis 200 kg je Abfallart und eine Verwiegungsgebühr ab 200 kg. Die Pauschale 1 beinhaltet die bisherigen o.g. Kleinanlieferpauschalen. Die Pauschale 2 orientiert sich am Durchschnittsgewicht der Anlieferungen im Jahr 2013 und ist auf Basis von 100 kg berechnet.

Die Höhe der bisherigen Kleinanlieferpauschalen für Restmüll (10,00 €), Grünabfall (2,50 €), Bauschutt (2,50 €) bleiben erhalten. Ebenfalls werden die Verwiegungsgebühren für Grünabfälle (50,00 €/t), Restmüll (170,00 €/t) und Altholz (110,00 €/t) nicht verändert. Das bedeutet, dass sich für ca. 65 % aller Anlieferungen keine Änderung in der Gebührenhöhe ergeben werden.

Bei der Annahme von Restmüll wird zusätzlich eine Gebühr für Kleinstanlieferungen eingeführt, um die Abgabe von minimalen Mengen bürgerfreundlicher zu ermöglichen.
Anstatt der bisherigen Anhängerpauschale für Bauschutt wird eine Verwiegung ab 200 kg vorgenommen, um eine gerechtere Zuordnung treffen zu können.

  Annahmegebühren ab 01.07.2014

 

Grünabfall

Restmüll

Altholz

Bauschutt

Kleinstanlieferung

ein Müllsack bis max. 120 l bzw. ein Sperrgutteil bis 0,5 cbm

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5,00 €

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Pauschale 1

PKW mit Ausnahme deren Kombiversion, die gemäß der Veröffentlichung des Kraftfahrtbundesamtes den Segmenten Mini, Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse, Obere Mittelklasse, Oberklasse und Sportwagen zugeordnet sind, sowie der Standardkofferraum (Rückbank nicht umgelegt, keine ausgebauten Sitze, keine außenliegenden Aufbauten) von SUVs, Mini-Vans sowie der Kombiversionen o.g. PKW

2,50 €

10,00 €

5,50 €

2,50 €

Pauschale 2

PKW, die gemäß der Veröffentlichung des Kraftfahrtbundesamtes den Segmenten Großraum-Vans, Geländewagen, Utilities, Wohnmobile zugeordnet sind, Anhänger sowie PKW, die nicht in die Pauschale 1 fallen, mit einer Zuladung bis 200 kg

5,00 €

17,00 €

11,00 €

5,00 €

Verwiegung ab 200 kg

50,00 €/t

170,00 €/t

110,00 €/t

25,00 €/t

 

Altreifen

3,50 €/Stück (PKW-Reifen mit und ohne Felge)

 

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