Kläranlage Luftbild

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung festgelegt.

Die Abwassergebühren betragen ab 01.01.2024 für die 

  • Schmutzwassergebühr 3,56 €/cbm (im Jahr 2023: 3,29 €/cbm)
  • Niederschlagswassergebühr 1,08 € (im Jahr 2023: 1,00 €) für jeden Quadratmeter überbauter und/oder befestigter Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Ermittlung der Niederschlagswassergebühr

Die Stadtwerke Bad Oeynhausen haben aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Zusätzlich haben die Eigentümer angegeben, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern.

Für angeschlossene teildurchlässige Flächen wie Porenpflaster, Rasengittersteine u. ä. Beläge werden 40 % Abschläge gewährt. Dies trifft auch auf Dachflächen mit einem Gründach zu, da deren Pflanzendecke dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirkt. Darüber hinaus werden an Zisternen angeschlossene Flächen nur zu 60 % gebührenpflichtig, wenn je m² angeschlossener Versiegelungsfläche (Dachteilflächen) ein Rückhaltevolumen von mindestens 30 Litern vorhanden ist.

Wegeseitengräben sind nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage. Da Wegeseitengräben in der Regel nur der Straßenentwässerung dienen, ist es nicht gestattet, das Niederschlagswasser dort einzuleiten. Es gibt jedoch Ausnahmen für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Dabei fallen keine Niederschlagswassergebühren, sondern ein pauschales Entgelt von 100 € an.

Sofern das Niederschlagswasser in ein angrenzendes Gewässer geleitet und nicht der Kanalisation zugeführt wird, benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke eingeholt werden kann.